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Häufig gestellte Fragen 1-10

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Häufig gestellte Fragen 1-10

Wir von www.krematorium.eu haben unser Bestes getan, um eine Website zu erstellen, die den Bedürfnissen unserer Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter +49-(0)2408-59 93 91

Wie viele lassen sich derzeitig in Deutschland einäschern?
Die Zahl der Feuerbestattung, nimmt wie in den vergangenen Jahren in Deutschland weiter zu. 1997 wurden von insgesamt 860.389 in Deutschland Verstorbenen 333.800 d.h. 38,8 % eingeäschert. In 1996 betrug der Anteil 37,8 % und vor vier Jahren nur 32,5 %.

Wie viele lassen sich derzeitig in Europa einäschern?
Die Zahl der Feuerbestattung nimmt in Europa genauso wie in Deutschland zu. In Belgien z.B. liegt die Einäscherungsrate bei 29,5 %, die vor vier Jahren noch 26 % betrug. Die Niederlande hatte in 1950 eine Einäscherungsrate von 2,01 % und in 2008 war es 56,41 %. In Europa ist England der Spitzenreiter mit einer Einäscherungsrate von fast 70 %, danach Dänemark mit ungefähr 65 %, Schweden mit ungefähr 60 % und die Schweiz mit ungefähr 55 %. Japan steht weltweit auf den ersten Platz mit 99 %.

Wie alt ist die Feuerbestattung?
Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Informationsblatt "Geschichte der Feuerbestattung".

Gibt es religiöse Gruppierungen, welche die Einäscherung verbieten?
Ja, bei den orthodoxen Juden und Moslems ist die Kremation verboten. Es ist aber eine übliche Methode für Sikhs, Hindus und Buddhisten. Die Haltung der Kirchen zur Feuerbestattung ist durch die Überzeugung bestimmt, dass es Pflicht und Aufgabe der Kirche ist, den durch christliche Sitte geheiligten und mit dem christlichen Gefühl eng zusammenhängenden Brauch der Erdbestattung zu wahren. Die evangelische Kirche hat es ihren Geistlichen anheim gestellt, da, wo ihre amtliche Teilnahme an einer Feuerbestattung begehrt wird und nicht sonstige kirchliche Gründe die Ablehnung zur Pflicht machen, ihre Mitwirkung in Amtstracht zu gewähren. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Beteiligung bei der Beisetzung von Aschenresten. Eine Verpflichtung der Geistlichen zur amtlichen Mitwirkung bei der Bestattungsfeier oder der Aschebeisetzung besteht indessen nicht. Glaubt ein Pfarrer, seine Mitwirkung ablehnen zu sollen, so steht es allerdings den Beteiligten frei, sich an einen anderen Geistlichen zu wenden. Die katholische Kirche hat sich mit de Instruktion des Heiligen Offiziums vom 5.7.1963 (veröffentlicht in den "Acta Apostolicae sedis" vom 24.10.1964) den Erfordernissen der modernen Welt angepaßt, ohne ihren grundsätzlichen Standpunkt aufzugeben, daß die Erdbestattung Vorrang habe. Sie erkennt seitdem die Feuerbestattung an, solange den Einäscherungen keine antireligiösen Tendenzen zugrundegelegt werden. Sie nimmt das Begräbnis zeremoniell vor, in denen der Verstorbene selbst zu seinen Lebzeiten die Feuerbestattung angeordnet hat. Die Sterbesakramente können gewährt, die kirchliche Einsegnung vorgenommen und Totenmessen gelesen werden.

Kann die Religion einer Abschiedsfeier selbst bestimmt werden?
Ja, selbstverständlich. Schliesslich handelt es sich um den Abschied des Verstorbenen. Im Prinzip können alle Wünsche des Verstorbenen und / oder der Familie erfüllt werden. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hat er die Feuerbestattung ausdrücklich angeordnet oder gewollt, so ist dem zu entsprechen; hat er sie abgelehnt, so ist eine Einäscherung unzulässig. Jedem Menschen steht es zu, für den Fall seines Todes, Anordnungen über Ort und Art der Bestattung zu treffen. Der Inhalt derartiger letztwilligen Verfügung kann sich sowohl auf das Schicksal des Leichnams als auch auf die Art der Bestattung richten und Einzelheiten der Beisetzung zu regeln (z.B. nähere Bezeichnung der Lage der Grabstelle, Ausschmückung derselben, Auswahl des Grabmals, Bestimmung der Beschriftung u.a.). Auch kann eine bestimmte Person damit betraut werden, die Ortswahl und die Ausführung der Bestattung zu Übernehmen.

Muss die Trauerfeier eine religiöse Zeremonie sein?
Nein, es handelt sich um eine Abschiedsfeier nach Wunsch des Verstorbenen. Im Prinzip ist alles möglich, wenn die Räumlichkeiten dafür geeignet sind.

In welcher religiösen Zeremonie kann die Feuerbestattung begleitet werden ?
Im Prinzip kann die Feuerbestattung in alle Glaubensrichtungen begleitet werden. In der Niederlande gibt es sogar ein Krematorium, wo Hindus während der Kremation um den Ofen herum laufen können, was vom Glaube verlangt wird.

Muss die Zeremonie in der Trauerhalle des Krematoriums stattfinden?
Nein, die Zeremonie kann auch in einer Kirche, Religionshaus, Kapelle oder einen dafür geeigneten Ort stattfinden. Nur die rein technische Einäscherung wird dann im Krematorium durchgeführt.

Was kann ich jetzt schon tun?
Liegt eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensbekundung des Verstorbenen über die Art und Weise seiner Bestattung nicht vor, so haben die Angehörigen oder sonst Bestattungspflichtigen, soweit sie geschäftsfähig sind, das Recht darüber zu bestimmen, wie es ihrem Pietätsgefühl entspricht. Das Bestimmungsrecht der Angehörigen steht mit der Vorschrift, dass die Bestattungsart dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen hat, nicht im Widerspruch, denn bei den einfachen Formschriften ist jeder, der die Bestattungsfrage Bedeutung beimisst, in der Lage, seinen Willen in bindender Weise zum Ausdruck zu bringen. Tut er dies nicht, so muss angenommen werden, dass die Art der Bestattung für ihn ohne wesentliche Bedeutung war, dass er dieselbe vielmehr dem Ermessen der Angehörigen überlassen wollte. Wir empfehlen, die letztwillige Verfügung (auch wenn es keine fröhliche Aufgabe ist), zusammen mit einem Bestattungsunternehmen und / oder ein Mitarbeiter des Krematoriums zu erstellen.

Wann findet die Verbrennung statt? Wird man sofort kremiert oder gibt es eine Wartefrist, bis eine bestimmte Anzahl von Särge eingetroffen sind?
Eine Einäscherung wird sofort, nachdem alle Formalitäten abgewickelt sind und die Trauerfeier stattgefunden hat durchgeführt. Es kann mal vorkommen, das durch einen Stau (auch ein Krematorium hat Saisons) ein halber Tag Wartezeit entsteht, doch dies passiert selten. Es wird niemals gewartet auf eine bestimmte Anzahl von Särge aus Respekt für den Verstorbenen.




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